AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen:

Der Gesamtbetrag ist nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig und zu richten an: Vettiger Automobile AG, Buchgrindelstrasse 13, 8620 Wetzikon. Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich IBAN: CH10 0070 0114 8030 8172 5 BIC: ZKBKCHZZ80A. Ist die Gesamtsumme nicht innert 5 Tagen auf dem Bankkonto eingegangen, so ist die Vettiger Automobile AG berechtigt, das Fahrzeug weiter zu veräussern.

Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben. Die Käuferschaft erwirbt mit Unterzeichnung dieses Vertrages vorbehältlich des Widerspruches der Geschäftsleitung innert zehn Werkstagen (Datum des Poststempels) infolge eines auf Doppelverkaufs oder Schwierigkeiten in der Bereitstellung des Fahrzeugs und/oder einer allfälligen definitiven Finanzierungszusage bei gänzlicher oder teilweise Fremdfinanzierung, das nachstehend aufgeführte Fahrzeug, wie besichtigt und gefahren ohne Garantie, ab Platz, reparaturbedürftig. Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung dieses Vertrages durch die Käuferschaft schuldet sie dem Verkäufer eine Konventionalstrafe von 20% des gesamten Kaufpreises. Ihre Angaben werden zwecks kostenloser Offertenerstellung für die Versicherungen an Dritte weitergeleitet. Besondere Vereinbarungen: Jede Garantie des Verkäufers ist wegbedungen, jegliche Wandelung oder Minderungsansprüche, Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums entfällt. Die Haftung für jegliche Art von Modifikationen am Fahrzeug, insbesondere an Abgasanlagen und Steuergeräten, wird von der Vettiger Automobile AG ausgeschlossen. Kosten durch Dritte ausgeführte Reparaturen werden nicht vergütet. Die Einlösung des Fahrzeugs (Versicherung, Strassenverkehrsamt) ist Sache der Käuferschaft. Importfahrzeug mit Tageszulassung stimmt mit CH Ausführung nicht überein. Serviceheft und Bedienungsanleitung werden in der Sprache des Ursprungs und/oder Parallel- und Direktimportlandes ausgeliefert. Mit der nachstehenden Unterzeichnung des vorliegenden Kaufvertrages bestätigt die Käuferschaft, auch die rückseitigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben, sowie mit diesen vollumfänglich einverstanden zu sein.

2. Merkmale des Fahrzeugs

Internetangaben: Die effektive Ausstattung kann von der publizierten Ausstattung und Model abweichen, es wird keine Gewähr geleistet. Messwerte und Daten verstehen sich als blosse Annäherungswerte. Direktimportierte Fahrzeuge können sich hinsichtlich Ausstattung, Modellbezeichnung, Motorisierung, Herstellergarantie und Leistung von den durch den schweizerischen Generalimporteur eingeführten Fahrzeugen unterscheiden. Die Käuferschaft informiert sich selbst über den Inhalt.

3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, bleibt das gekaufte Fahrzeug im Eigentum der Helveticar AG. Diese ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen lassen.

4. Eintauschfahrzeug

Die Käuferschaft ist verpflichtet das in Zahlung gegebene Eintauschfahrzeug bis zur Übergabe an den Verkäufer weiterhin zu unterhalten, zu pflegen und in seinem Wert zu erhalten, ansonsten ist der Verkäufer berechtigt, einen tieferen Einkaufspreis als vereinbart zu verlangen. Im Streitfall über die Preisminderung entscheidet eine Expertise vom TCS über die effektive Preisminderung. Die Kosten dafür tragen die Parteien je zur Hälfte.

5. Administrationspauschale

Folgende Leistungen sind in der Administrationspauschale inbegriffen:
• Basisreinigung des Fahrzeugs Innen wie Aussen

• Endkontrolle des Fahrzeugs

• Fahrzeugeinschulung bei Übergabe

• Erstellung einer kostenlosen Versicherungsofferte durch unsere Vertragspartner

• Bestellung eines Versicherungsnachweises

• Einlösung des Fahrzeuges beim Strassenverkehrsamt (Kosten vom Strassenverkehrsamt werden separat zu Lasten des Käufers verrechnet)
• Montage von Zusatzmaterial wie Schilder

Verzichtet die Käuferschaft auf die Administrationspauschale, so fallen die oben erwähnten Leistungen weg.

6. Leasing- & Finanzierungsbewilligung

Sollte der Leasing- / Finanzierungsantrag sieben Tage nach Kauf nicht bewilligt sein, ist der Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug wieder zum Verkauf freizugeben.

7. Verzugsfolgen

a) Verzug der Vettiger Automobile AG

Eine Verzögerung der Ablieferung des gekauften Fahrzeugs durch die Vettiger Automobile AG berechtigt die Käuferschaft nicht zur Aufhebung des vorliegenden Kaufvertrages oder zu irgendwelchen Schadenersatzforderungen, wie z.B. Verdienstausfall, Spesen, Ersatzwagen, Hotel, Taxi usw. Ist der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer dem Verkäufer mit eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mind. 60 Werkstagen zur Erfüllung aufsetzen. Erfüllt der Verkäufer den Vertrag innert dieser Frist nicht, kann der Käufer vom Vertrag mit eingeschriebenem Brief zurücktreten.

b) Verzug der Käuferschaft

Befindet sich die Käuferschaft nach erfolgter schriftlicher Mahnung und nach Ablauf des gekauften Fahrzeugs resp. der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so steht der Vettiger Automobile AG das Wahlrecht zu, entweder auf der Erfüllung zu beharren und Schadenersatz zu verlangen oder auf die nachträgliche Leistung zu verzichten und 20% des Kaufpreises des Fahrzeugs als Konventionalstrafe zu verlangen, wobei die Geltendmachung von weitergehendem Schaden vorbehalten bleibt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus dem vorliegenden Kaufvertrag ist das Geschäftsdomizil der Vettiger Automobile AG. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien unter Vorbehalt abweichender Vorschriften der schweizerischen Zivilprozessordnung als Gerichtsstand Wetzikon ZH. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Lieferschein: Die Käuferschaft verzichtet auf Garantie des Km-Stands und der Unfallfreiheit des Fahrzeugs. Nach eingehender Prüfung erkläre ich, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel befindet. Das Fahrzeug ist so, wie beim Kauf besichtigt, übernommen worden. Mit der Übernahme erlischt auch jede Gewährleistungspflicht der Vettiger Automobile AG. Ferner wird auch für die Richtigkeit des Kilometerstandes sowie der Garantie über <<unfallfrei>> ausdrücklich jede Gewähr wegbedungen. Das Fahrzeug wurde in einem gereinigtem Zustand übergeben. Sämtliche Dokumente sowie vorhandene Schlüssel wurden ausgehändigt.